Eine neue Schrift, etwas Zeit, die Fußgängerzone vor der Haustüre mal wieder zugeparkt und die alten Merkzettel längstens verbraucht.
Anlass genug, neue zu drucken. Autofahrer*innen triggern die untern Scheibenwischer geklemmten Zettel spontan: Sie fangen drohend an wild gestikulierend zu schreien, dass man kein Recht dazu hätte. Klar, wenn man wissentlich im Unrecht ist, sind die Nerven verständlicherweise soooo dünn.
Ich frage mich, wer schon im parkenden Zustand so ausflippt, was macht diese Person eigentlich erst, wenn Sie ihre 2Tonnen Stahl mit 200 Sachen über die Straße schiebt? Davon phantasieren aus dem Auto mit der großkalibrigen Automatikwaffe die Bahn freizuschießen!?
Ich bin ja der festen Überzeugung, dass z. B. notorisches Falschparken ein sicherer Hinweis darauf ist, dass dem/r Fahrzeugführer*in die gemäß Straßenverkehrsordnung zwingend vorhanden zu sein habende sittliche Reife zum Führen eines PKW im öffentlichen Straßenraum fehlt.
Bislang hieß es, sie parken wild die Fußgängerzone zu, weil das Parkhaus 10m weiter renoviert wird und man es Autofahrer*innen irgendwie nicht zumuten sei auf die öffentlichen Parkflächen in 50, 100 und 150m Entfernung auszuweichen. Nun haben Sie sich daran gewöhnt und parken in der Fußgängerzone, weil mehr als 10m zu laufen ist einem/r Autofahrer*in nunmal nicht zuzumuten.
Na denn, ich glaube ich mag diese auch mir leider noch namentlich unbekannte Schrift. Ich tippe auf Anfang des 20. Jahrhunderts. Sachdienliche Hinweise werden dankend entgegen genommen. Sehr fein.

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